Allgemeine Geschäftsbedingungen

An- und Abreise
Die Anreise ist ab 15 Uhr möglich. Die Abreise muss bis 11 Uhr erfolgen. Teilnehmer von Reitprogrammen können später abreisen (1 Stunde nach Ende des Reitprogramms).

Mietdauer
Wir vermieten unsere Ferienwohnungen ab 2 Nächte. Sollten Sie nur eine Nacht benötigen, berechnen wir Ihnen 10 Euro Aufschlag. Lehrpferde können nur für Reiter mit einem Körpergewicht von max. 90 kg gestellt werden.

Stornierungsbedingungen
Nur schriftliche und E-Mail- oder Online-Buchungen gelten als verbindlich. Der Vertrag wird erst mit einer Bestätigung durch den Westernreiterhof Wegekaten rechtsgültig. Der vollständige Preis für Unterkunft und Reitprogramm wird 4 Wochen vor Anreise fällig.
Ein Rücktritt muss schriftlich beziehungsweise per E-Mail erfolgen. Dabei fallen für den Gast folgende Kosten an: 90 bis 60 Tage vor Beginn: 25 % des Preises, 59 bis 30 Tage vor Beginn: 50 % des Preises, 29 bis 2 Tage vor Beginn: 80 % des Preises, 1 Tag vor Beginn oder bei Nichtantritt: 95 % des Preises. Urlaubsbuchungen sind übertragbar.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung

Sicher reisen – Storno ohne Risiko
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der ERV – Europäische Reiseversicherung. Hier online buchen

 

Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Gäste haben Folgendes zu beachten:

  • Gäste dürfen grundsätzlich nur beherbergt werden, wenn sie einen negativen Test vorweisen können, der den Beherbergungsbetrieben bei Anreise vorgelegt werden muss. Gäste haben zudem ihre Kontaktdaten anzugeben.
  • Für den Testnachweis gilt: Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgt sein. Damit wird sichergestellt, dass die Gäste bereits vor Antritt der Reise erfahren, ob sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein (gilt bei Antigen-Schnelltests und PCR-Tests). Es kann ein Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der zum Beispiel in einer Teststation, in einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb gemacht wurde. Ein Selbsttest, der zum Beispiel zu Hause gemacht wurde, ist nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Zu den Anforderungen an den Test finden Sie hier weitere Informationen.
  • Vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Hier reicht der Impfnachweis durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung bzw. der Genesenennachweis (positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Zusätzlich müssen die Gäste den Beherbergungsbetrieben alle 72 Stunden einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen. Es gelten die oben genannten Anforderungen, wobei der Test auch vor Ort im Beherbergungsbetrieb unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden darf. Diese Testpflicht gilt weiterhin nicht für Kinder unter sechs Jahren sowie für vollständig Geimpfte und Genesene, sofern diese keine coronatypischen Symptome haben.
  • Auch in den Beherbergungsbetrieben (d.h. in einem Hotelzimmer, in der Ferienwohnung, im Wohnmobil usw.) gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (fünf Personen aus zwei Haushalten sind zulässig, Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte zählen nicht mit). Geimpfte und Genesene zählen bei der Personenzahlbegrenzung nicht mit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Hausgäste, die in einem Beherbergungsbetrieb übernachten und dort in der Innengastronomie bewirtet werden möchten (etwa Frühstück, Mittagessen oder Abendessen im Hotelrestaurant einnehmen möchten), benötigen ab 22. Mai für die Bewirtung im Beherbergungsbetrieb keinen zusätzlichen negativen Test. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie sich in einem räumlich abgegrenzten Bereich befinden, zu dem andere externe Gäste, die keine Hausgäste sind, keinen Zutritt haben. Für externe Gäste gelten die Bestimmungen der Gastronomie. Sie benötigen also einen Test (max. 24 Stunden bei Antigen-Schnelltests, max. 48 Stunden bei PCR-Tests), wenn sie in der Innengastronomie eines Hotels bewirtet werden möchten. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.